✓ Betreuung Ihres Mieters in sämtlichen Fragen bzgl. der Mietwohnung (als „erster Ansprechpartner“ für Ihre Mieter)
✓ Weiterleitung der Mieteranliegen an Sie, und Beratung bzgl. ausstehender Aktionen und Möglichkeiten
✓ Beratung zu Themen wie Mietvertragsgestaltung, Übergabe- und Übernahmeprotokollen
✓ Kommunikation mit der vorhandenen WEG-Verwaltung in Ihrem Namen (ausgeschlossen sind Teilnahmen an Eigentümerversammlungen)
✓ Überprüfung des Mietpreisniveaus und Informationen über ggfs. mögliche Mietpreisanpassungen und anschließender
Durchführung nach Rücksprache
✓ Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten inkl. Mahn- und Klagewesen
✓ Erstellung einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter
✓ Ausstellung einer Bescheinigung nach §35 Einkommensteuergesetz
✓ Maßnahmenvorschläge zum Werterhalt und zur Wertsteigerung Ihrer Eigentumswohnung
✓ Empfehlung an Immobilienmakler zur Mietersuche bei Bedarf