✓ Erfassung der relevanten Mieter- und Objektdaten aus Mietvertrag und Objektunterlagen
✓ Zusammenstellung der angefallenen Betriebskosten
✓ Erstellung einer ordentlichen Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter
✓ Ausstellung einer Bescheinigung nach §35 Einkommensteuergesetz