✓ Beratung und Betreuung der Eigentümergemeinschaft in sämtlichen Fragen bzgl. der Hausverwaltung
✓ Vertretung der Eigentümerverwaltung gemäß §27 WEG
✓ Erstellung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr (Gesamt und je Teileigentum)
✓ Erstellung der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres als Gesamt- und Einzelabrechnung je Teileigentum
✓ Aufstellung einer Hausordnung
✓ Einberufung und Durchführung der jährlichen, ordentlichen Eigentümerversammlung (inkl. Protokollierung)
✓ Führen einer Beschlusssammlung
✓ Rechnungslegung, Buchführung und Vorschläge zum Aufbau von Instandhaltungsrücklagen
✓ Beschlüsse der Wohnungseigentümer umsetzen
✓ Vermögensverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft inkl. Rechnungsprüfung, Bezahlung und Mahnwesen
(zzgl. Mahngebühren und ggf. Klagepauschale) bei ausstehenden Hausgeldern
✓ Maßnahmenvorschläge zum Werterhalt und zur Wertsteigerung der Objekte
✓ Wirtschaftliche Optimierung der Gemeinschaftsausgaben, d.h. aktiver Lieferanten-, Handwerker- und Versicherungsvergleich;
Einholen, Bewerten und Verhandeln von Angeboten
✓ Schadenersatzregelungen